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OLG Hamm, 05.10.1987 - 22 U 18/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 266
- BB 1988, 18
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung
Die fehlende Fälligkeit stellt grundsätzlich eine materiell-rechtliche Einwendung im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO dar, dies mit dem Ergebnis, dass die Vollstreckung aus dem Titel jedenfalls bis zum Eintritt der Fälligkeit unzulässig ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Oktober 1987, Az. 22 U 18/87, zitiert nach juris, Rdnr. 4). - OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
Erforderlichkeit der Mitbeurkundung eines in einem Grundstückskaufvertrag in …
Zwar handelt es sich bei der aus einem Leistungsverweigerungsrecht resultierenden fehlenden Fälligkeit grundsätzlich um eine nach § 767 Abs. 1 ZPO berücksichtigungsfähige materiell-rechtliche Einwendung (…vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 767 Rn. 12 - "Fälligkeit";… Musielak/Lackmann, a.a.O., § 767 Rn. 24), die allerdings regelmäßig lediglich zu einer zeitweiligen Einschränkung der Zwangsvollstreckung führt und es für sich genommen bereits nicht rechtfertigt, die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde insgesamt für unzulässig zu erklären (vgl. nur OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266). - LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14
Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Vollstreckung in das dingliche …
Die Vollstreckungsklage war auch der statthafte Rechtsbehelf und daher zulässig, weil die fehlende Fälligkeit als Einwendung im Sinne des § 767 I ZPO beachtlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266; LG Essen, Beschluss vom 05.11.2010 - 7 T 596/10, BeckRS 2011, 09934).